Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Geschäftskunden
Lippe Sicherheit – vertreten durch die Olfert Consulting GmbH
1. Geltung und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Leistungen gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB): Verkauf, Lieferung, Montage, Wartung und Support von Video-, Alarm-, Brandwarntechnik und Zutrittskontrollen sowie Entwicklung spezieller Lösungen. Verbraucher sind von dieser Fassung ausgeschlossen. Es gelten ausschließlich diese AGB; abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung. Angebote sind freibleibend und 4 Wochen gültig. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande.
2. Eigentums- und Urheberrechte
An von uns erstellten Plänen/Zeichnungen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte; Weitergabe an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Be-/Verarbeitung, Vermischung, Miteigentumserwerb und Sicherungsabtretung gelten vereinbart.
3. Umfang der Lieferpflicht
Maßgeblich ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
4. Preise und Zahlung
Preise laut Auftragsbestätigung. Transport/Verpackung/Versicherung sowie Support/Wartung nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Hardware wird vor Montage berechnet; fällig sofort. Montage setzt rechtzeitige Zahlung voraus. Bis zur vollständigen Zahlung: Zurückbehaltungsrecht. Rechnungen bei Zugang fällig; bei Verzug dürfen Leistungen eingestellt werden. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
4.1 Wiederkehrende Leistungen
Wartungs-/Supportverträge: 24 Monate Laufzeit, Verlängerung um 24 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende (Textform). Leistung ab Auftragsbestätigung + Zahlung der ersten Rate. Bei zwei Raten im Verzug: Sperrung/Einstellung möglich; Erstattungen ausgeschlossen. Zahlungsziel 14 Tage, Verzugszinsen 8 %-Punkte über Basiszinssatz (sofern nichts anderes vereinbart).
5. Zusatzleistungen / Leistungsänderungen
Zusatz-/Mehrleistungen (z. B. längere Kabelwege, zusätzliche Komponenten, geänderte Anforderungen) werden nach Aufwand zu gültigen Sätzen berechnet.
6. Versand, Lieferung und Lieferzeit
Termine nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt und Mitwirkungspflichten erfüllt sind. Auftraggeber stellt Informationen rechtzeitig bereit; keine Prüfung auf Vollständigkeit/Richtigkeit. Montagebeginn setzt freien Zugang voraus. Verzögerungen auf Kundenseite verlängern die Montagezeit; Mehraufwand wird zusätzlich berechnet – auch bei Pauschalen. Lieferung gegen Vorkasse; Versand durch geeignetes Transportunternehmen. Höhere Gewalt/Arbeitskampf berechtigen zur Verzögerung oder (teilweisem) Rücktritt. Annahmeverzug geht zu Risiko/Kosten des Auftraggebers.
7. Abnahme
Nach Montage zeigen wir die Fertigstellung an; Erprobung und Abnahmeprotokoll. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, gilt sie zwei Wochen nach Anzeige als erfolgt. Erkennbare Mängel sind bei Abnahme schriftlich zu rügen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
8. Gewährleistung
Werkleistungen: 1 Jahr ab Gefahrübergang (gesetzlich zulässig). Nacherfüllung nach unserer Wahl (Nachbesserung/Ersatz). Keine neue Frist durch Nacherfüllung. Weitergehende Ansprüche nur nach „Haftung“.
8.1 Verbrauchsmaterial / Verschleiß
Für Verbrauchsmaterial/Verschleißteile (z. B. Akkus, Batterien) keine Haltbarkeitsgarantie; äußere Einflüsse bestimmen die Lebensdauer. Gesetzliche Mängelhaftung für Übergabemängel bleibt. Zusätzlich 4 Wochen Kulanz-Austausch, sofern kein Fehlgebrauch vorliegt.
9. Haftung
Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Kardinalpflichten und begrenzt auf typischen, vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung für entgangenen Gewinn/Betriebsunterbrechung/indirekte Schäden. Unberührt: Leben, Körper, Gesundheit sowie Produkthaftung.
9.1 Kein Erfolgsversprechen bei Sicherheitsereignissen
Wir schulden fachgerechte Installation/Betreuung, nicht die Verhinderung von Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Brand o. ä. Haftung für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz / Videoüberwachung
Rechtmäßiger Betrieb (DSGVO/BDSG/LDI, Hinweisschilder, Speicherfristen, Zweckbindung) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Keine Rechtsberatung; technische Unterstützung auf Wunsch möglich – Verantwortung verbleibt beim Auftraggeber.
11. Verzug und Rücktritt
Bei Zahlungsverzug dürfen wir Leistungen zurückhalten und nach Nachfrist zurücktreten; erbrachte Leistungen werden abgerechnet; weitergehende Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Kaufleute/jPöR/öRR: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Detmold.
13. Anwendbares Recht
Deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
14. Salvatorische Klausel
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht; an deren Stelle tritt eine zulässige, dem wirtschaftlichen Zweck nahekommende Regelung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Privatkunden
Lippe Sicherheit – vertreten durch die Olfert Consulting GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) über Verkauf, Lieferung, Montage, Wartung und Support von Video-, Alarm-, Brandwarntechnik und Zutrittskontrollen.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Leistung/Lieferung zustande.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise sind Bruttopreise inkl. MwSt. Versand/Verpackung/Versicherung gesondert. Rechnungen – sofern nicht anders vereinbart – binnen 14 Tagen fällig. Hardware vor Montage separat, fällig sofort; bis zur Zahlung behalten wir Leistungen zurück.
4. Lieferung und Montage
Liefertermine nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Kunde stellt Zugang zum Montageort sowie erforderliche Strom- und Internetanschlüsse; verzögerungsbedingter Mehraufwand wird berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
6. Abnahme
Nach Montage Abnahme (Protokoll). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
7. Gesetzliche Mängelrechte
24 Monate ab Übergabe. Zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung/Ersatz). Bei Fehlschlagen: Minderung oder Rücktritt nach Gesetz.
7.1 Verbrauchsmaterial / Verschleiß
Keine Haltbarkeitsgarantie für Verbrauchsmaterial/Verschleißteile (z. B. Akkus, Batterien); gesetzliche Mängelhaftung für Übergabemängel bleibt. Zusätzlich 4 Wochen Kulanz-Austausch bei frühzeitigen Defekten ohne Fremdeinwirkung.
8. Haftung
Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten, begrenzt auf typischen, vorhersehbaren Schaden. Unberührt: Leben, Körper, Gesundheit, Produkthaftung.
8.1 Kein Erfolgsversprechen bei Sicherheitsereignissen
Kein Garant für Verhinderung von Einbruch/Diebstahl/Brand. Unsere Pflicht: fachgerechte Leistungserbringung.
9. Datenschutz / Videoüberwachung
Rechtmäßiger Betrieb (Hinweisschilder, Speicherfristen, Zweckbindung) liegt beim Kunden. Keine Rechtsberatung; technische Unterstützung möglich.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen haben Verbraucher ein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt (i) bei Waren mit dem Tag, an dem Sie oder ein benannter Dritter die Ware erhalten; (ii) bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Ausübung: Zur Ausübung informieren Sie uns Lippe Sicherheit – Olfert Consulting GmbH mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail.
Folgen: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben.
Vorzeitiges Erlöschen bei Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt den Vertrag im Übrigen nicht.
Vermietbedingungen – Mobile Überwachungssysteme
Lippe Sicherheit – vertreten durch die Olfert Consulting GmbH
1. Geltungsbereich / Form
Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) für Vermietung/Überlassung/Aufbau/Einrichtung/Betrieb mobiler Video-Überwachungssysteme inkl. Leitstellenleistungen. Abweichende AGB des Kunden gelten nur mit schriftlicher Zustimmung. Rechtserhebliche Erklärungen in Textform ausreichend.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote freibleibend; Annahme binnen 14 Tagen. Vertrag durch Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn. Technische Änderungen in zumutbarem Umfang vorbehalten. Teilleistungen zulässig. Einsatz qualifizierter Subunternehmer möglich.
3. Abwicklung / Ansprechpartner
Kunde benennt bevollmächtigte Ansprechpartner. Subunternehmer haften wir wie für eigenes Verhalten.
4. Termine / Fristen / Verzug
Termine sind Regelfristen. Voraussetzung: rechtzeitige Mitwirkung/Zahlung; Fristen verlängern sich angemessen. Verzug erst nach Mahnung und Fristsetzung (außer Fixterminen).
5. Laufzeit / Kündigung / Storno
- Mietzeit ab vertraglichem Termin bzw. Gebrauchsüberlassung. Ordentliche Kündigung während Mindest-/Festlaufzeit ausgeschlossen; außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. unautorisierte Änderungen, Zahlungsverzug > 14 Tage).
- Storno: > 30 Tage: 20 % (mind. 500 €) des Netto-Auftragswerts; 15–30 Tage: 50 %; < 15 Tage: 80 %. Nachweis höher/niedrigerer Schaden bleibt möglich.
6. Pflichten bei Vertragsende
Rückgabe unverzüglich und gereinigt; bei Verzug Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Tagessätze; Zutritt zur Abholung gestattet.
7. Übergabe / Transport / Abnahme
Übergabe durch Abholung, Transport mit Kundeninstallation oder Anlieferung mit Installation durch uns. Transport ggf. auf Kosten/Gefahr des Kunden; Kunde stellt Zugang/Abladehilfe. Offensichtliche Mängel bei Übergabe rügen. Abnahmeprotokoll oder Abnahmefiktion gemäß Vereinbarung.
8. Nutzung / Obhut / Infrastruktur
- Kein Umsetzen ohne Zustimmung; ordnungsgemäße Nutzung; nur eingewiesenes Personal; Schutz vor Verschmutzung; Pflege gemäß Pflegeplan.
- Infrastrukturpflicht: Kunde stellt Stromversorgung (und ggf. Datenanbindung) bereit; trägt Risiko der Standsicherheit; Mast bei Sturm einfahren. Sichtbereiche frei halten.
- Vergütung bei fehlender Infrastruktur: Betrieb unmöglich wegen fehlender Infrastruktur? Vergütungspflicht bleibt; Mehraufwände (An-/Abfahrt, erneute Einrichtung) werden berechnet.
- Auslands-/Drittnutzung nur mit Zustimmung; Pfändung unverzüglich anzeigen. Übertragungen über öffentliche Netze unterliegen deren Verfügbarkeit.
9. Wartung / Reparatur
Turnuswartung/Abnutzungsreparaturen durch uns; Pflege/Reinigung durch Kunden. Eigenreparatur nur mit Zustimmung; Notfälle ausgenommen.
10. Leitstellen-Leistungen
24/7 Leitstelle. Bei Alarmen wird der abgestimmte Alarmplan verfolgt; Pflicht erfüllt bei Erreichen einer Kontaktperson oder zwei erfolglosen Versuchen. Keine Gewähr für rechtzeitige Intervention/Handlungen Dritter; Kosten von Behörden/Interventionen im Namen/Rechnung des Kunden.
11. Mietzins / Vergütungen / Zahlung
Mietzins und weitere Vergütungen laut Einzelvertrag; Zusatzkosten (Befestigung, Betriebsstoffe, Reinigung, Versicherung etc.) gesondert. Preise zzgl. MwSt.; Zahlungen sofort fällig; bei Verzug: Zurückbehaltungsrecht und Fälligstellung offener Forderungen.
12. Haftung des Kunden / Versicherungspflicht
- Kunde haftet ab Übergabe bis Rückgabe für Schäden/Diebstahl/Verlust inkl. Folgeschäden (Abschleppen, SV-Kosten, Mietausfall).
- Pflichtversicherung: Betriebshaftpflicht inkl. Mietsachschäden und Diebstahl/Einbruchdiebstahl für die Mietsache; Nachweis auf Verlangen (alternativ: Kaution nach Vereinbarung).
- Freistellung bei öffentlich-rechtlichen Verstößen und Ansprüchen Dritter, soweit vom Kunden zu vertreten.
13. Mängel / Gewährleistung
Mängel unverzüglich anzeigen; Nacherfüllung durch Nachbesserung/Ersatz/Neuherstellung; Ziel: schnelle Behebung. Verjährung 1 Jahr ab gesetzlichem Beginn; weitergehende Ansprüche nur nach „Haftung“.
14. Haftung
- Keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit (außer Kardinalpflichten); bei leichter Fahrlässigkeit Haftung auf typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt; gesetzliche Ausnahmen (Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung) bleiben unberührt.
- Kein Erfolgsversprechen: Kein Garant für Verhinderung von Einbruch/Diebstahl/Vandalismus/Brand; Haftungsausschluss für daraus resultierende Schäden, soweit zulässig.
- Kein Ersatz bei Ausfall durch: Bedienfehler, Vandalismus/Sachbeschädigung, höhere Gewalt/Netzausfälle/Nebel/Regen/Schneefall, fehlende Strom-/Datenversorgung/Sichtfeld, zu kurze Zielpräsenz, unautorisierte Ortsveränderung/Ausschalten.
15. Leistungsstörungen / höhere Gewalt
Vorübergehende Einstellung/Modifikation bei höherer Gewalt zulässig; Minderung für Dauer der Störung möglich.
16. Bildmaterial & Datenschutz
Aufnahme/Übertragung/Speicherung im Auftrag und Risiko des Kunden; Nutzung ausschließlich für Bewachungszwecke; Kunde verantwortet Rechtmäßigkeit (DSGVO/Persönlichkeitsrechte) und stellt uns frei.
17. Gerichtsstand / Recht
Gerichtsstand: Sitz der Lippe Sicherheit; deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
